Sonntag, Januar 29, 2006

Grundrecht auf Sicherheit?

Unzweifelhaft gibt es eine Pflicht des Staates, für die Sicherheit der Bevölkerung zu sorgen. Indem sich die Bürger darauf berufen können, gibt es auch ein (An-)Recht auf staatlichen Schutz. Auf was aber die Idee von einem Grundrecht auf Sicherheit in der aktuellen Debatte hinausläuft, ist ein Grundrecht auf Entrechtung. Denn dieses "Grundrecht" bedeutet im Kern nichts anderes, als dass zu seiner Durchsetzung originäre Freiheitsrechte wie Menschenwürde, freie Entfaltung der Persönlichkeit, Gleichheit, Glaubens-, Meinungs-, Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit, das Recht zur informationellen Selbstbestimmung, das Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnis, die Unverletzlichkeit des Wohnraums und die Justizgrundrechte eingeschränkt werden. Das aber ist der Wolf im Schafspelz, die Pervertierung des Grundrechtsgedankens schlechthin.


TP: Sicherheit als einzige Antwort auf den Terror?

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