Sonntag, April 09, 2006

In der Schweiz geht's auch anders

Die Kosten für die Auskünfte bei Urheberrechtsverletzungen müssten vielmehr zuerst einmal die Rechteinhaber übernehmen. Anschließend könnten sie sich ja an den Rechtsverletzer halten. Eine solche Regelung diene auch als "Korrektiv", da nur solche Verfahren angestrengt würden, die die Rechteinhaber für aussichtsreich hielten.

heise online - Urheberrecht: Rechteinhaber wollen Auskunft von Providern ohne Richterbeschluss

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