Montag, Juli 17, 2006

Staat, Kirche und ALG II

Nun wäre das Ganze kein so großes Ärgernis, wenn es sich um ein paar Millionen Euro jährlich handeln würde, so wie auch andere kulturelle Organisationen manchmal kleine Zuwendungen erhalten. Bei den christliche Kirchen in Deutschland aber handelt es sich um 33 Mrd. Euro jährlich. Das ist mehr als die Gesamtsumme, die für Arbeitslosengeld II an etwa 6 Millionen Berechtigte ausgezahlt wird.

Unter diesen 33 Mrd. sind 9 Mrd Kirchensteuer, die also wirklich von den Angehörigen der Kirchen aufgebracht wird. Bleiben aber immer noch 24 Mrd Euro. Davon sind dann etwa 10 Mrd. Zuschüsse an kirchliche Sozialeinrichtungen, wie Krankenhäuser, Kindergärten usw.

Diese Zuschüsse sind im Prinzip berechtigt. Ein Ärgernis ist es aber, daß damit z.B. der Bau von solchen Einrichtungen finanziert wird, die dann anschließend aber der Kirche gehören. Sie werden in der Regel zu 90% vom Steuerzahler finanziert. So kann die Kirche, sei es die katholische oder eine der protestantischen, dann z.B. ein Krankenhaus verscherbeln, wenn sie Geld braucht, muß aber die Zuschüsse vom Staat nicht zurückzahlen. Das gleiche gilt für die kritischen Fragen, ob die Einrichtungen für Bürger aller Religionen und auch Nicht-Gläubige offenstehen. Dies ist keineswegs immer gegeben.

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