Sogar die Bombardierung von Brücken, Straßen, des Hafens und des Flughafens kann dann als erlaubtes Vorgehen gegen militärische Ziele gerechtfertigt werden, ebenso wie die Bombardierung von Wohngegenden, in denen sich militärische Einrichtungen der Hizbollah befinden. Die moralische Grundlage hierfür bietet die auf Thomas von Aquin zurückgehende Doktrin der "doppelten Wirkung", die besagt, dass eine Handlung mit zwei Wirkungen – einer guten und einer schlechten – gerechtfertigt ist, solange die gute Wirkung intendiert ist und die schlechte bloß einen vorhersehbaren, aber nicht vermeidbaren Nebeneffekt darstellt. Die gute Wirkung muss dabei allerdings die schlechte Wirkung aufwiegen.
TP: Recht auf Notwehr?