Montag, Mai 15, 2006

Nochmal: GEZ noch?

Die GEZ steht dagegen auf dem Standpunkt, dass hier nicht die Privatwohnung als gemeinsames Grundstück gelte, sondern jedes Arbeitszimmer eine eigene "Betriebsstätte" und somit ein eigenes Grundstück darstellt. Zudem sei ein ans Internet angeschlossener Computer nicht einem einfachen Rundfunkgerät (also Radio) gleichzusetzen, sondern einem (teureren) Fernseher. Hiermit würde die monatliche Rundfunkgebühr von 5,52 Euro auf 51,09 Euro steigen – im Jahr macht dies 613,08 Euro Internet-Rundfunkgebühren.
Die GEZ hat wohl den Arsch offen.

Für den Hörer und Zuschauer weit nützlichere zeitversetzte Podcasts, Webseiten und Downloadangebote sind wohlgemerkt laut Rundfunkgebührenstaatsvertrag kein Rundfunk und begründen somit auch keine Gebührenpflicht, was möglicherweise die gegenüber der englischen BBC wesentlich geringere Aktivität von ARD und ZDF in diesem Bereich erklärt.
Da muss was getan werden, die Öffentlich-Rechtlichen können nicht immer nur nach mehr Geld schreien und nix für Otto Normalfernseher tun.

Achja, wer Webserver mietet wird an die GEZ löhnen müssen:
Im Falle der gewerblichen Vermietung eines grundsätzlich zum Rundfunkempfang geeigneten Geräts ist die Rundfunkgebühr für einen Zeitraum bis zu drei Monaten vom Vermieter, ab drei Monaten vom Mieter zu zahlen (§ 2 Abs. 3 Rundfunkgebührenstaatsvertrag). Natürlich gilt auch dies nur, wenn ansonsten keinerlei andere Geräte bereitgehalten werden. Auf die Frage, ob der Bildschirm ein- oder abgeschaltet ist, kommt es nicht an.

Im übrigen scheint diese neue Regelung besonders Freiberufler zu treffen:
Gewerbetreibende sind über die neue Gebühr nicht glücklich, die eben gerade Kleingewerbler und Freiberufler wie Ärzte und Rechtsanwälte, aber auch [extern] Handwerker oder [extern] Journalisten ohne feste Anstellung trifft. Da mittlerweile erwartet wird, die Steuererklärung online abzugeben, können die Rundfunkanstalten davon ausgehen, dass ganz unabhängig von einer durch die Tätigkeit begründeten Notwendigkeit durchweg ein Computer mit Internetanschluss vorhanden sein muss.


Und schön das auch der Zentralrat der Sozialistischen Union Europäischer Republiken die EU-Kommission eine Meinung hat:
Der EU-Kommission ist es jedoch prinzipiell egal, ob die Rundfunkgebühren nun für Radios, Fernseher, Computer, Kugelschreiber oder Toaster im Haus berechnet werden.


TP: Was zahlt man ARD und ZDF ab 2007 für den Zugang zum Internet?

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