Erkennungsdienstliche Behandlung (§31) Die Erkennungsdienstliche Behandlung von vermeintlichen StraftäterInnen auf der Polizeiwache umfaßt in Mecklenburg-Vorpommern laut SOG: Fingerabdrücke, Hand- und Fußabdrücke, Anfertigung von Fotos, Feststellung und Messung äußerer körperlicher Merkmale sowie Tonaufzeichungen.
Also da werden Kiffer verfolgt, aber wenn die Politiker Zeug rauchen das eindeutig halluzinogen ist und dann im angsterfüllten Drogenrausch aus Paranoia vor dem Volk Gesetzte erlassen, da schaut die Polizei weg??? Achne, ich gehe jetzt wieder zum Kühlschrank, esse was, damit ich wieder kotzen kann. Die Liste geht ja noch weiter...
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