Samstag, Januar 06, 2007

Oh Fuck

Die Altersgrenze fuer schwer strafbare Kinder- und Jugendpornographie (ein neuer Begriff) wird auf 18 Jahre angehoben und [nicht] wie bislang nur echte Kinderpornographie verfolgt! Und auch das erotische Posieren wird zur Kinder-/Jugend-)Pornographie umdefiniert.

Hierzu hat man die strengste denkbare Ahndung nach der European Cybercrime Konvention gewaehlt (Altersgrenze 18 Jahre anstelle von 16 Jahren sowie Verfolgung bereits des blossen Besitzes/Besitzverschaffung anstatt nur Verbreitung zu bestrafen).

Im Ergebnis wuerden, wenn dieses Gesetz so durchkommt, sogar das Downloaden oder der Besitz von Abbildungen der letzten Miss-Wahl 2006 wegen teilnehmender 17-jaehriger zu Besitzverschaffung schwer strafbarer Jugendpornographie werden und exakt wie Kinderpornographie als Sexualstraftat geahndet werden (bei Verbreitung sogar Mindesthaftstrafe 6(12?) Monate!).

http://www.heise.de/newsticker/foren/go.shtml?read=1&msg_id=11912480&forum_id=110518Aktuelle Gesetzesaenderung: Aenderung der Def. von Kinderpornographie - heise.de forum
Heisst das, das wenn ich mir in Zukunft zum Quelle- oder Otto-Katalog einen runterhole und dabei die flasche Seite aufschlage, mich strafbar mache? Oder ist schon der Besitz des selbigen strafbar? Man, das werden harte Zeiten, wenn auch nicht im übertragenen Wortsinn...

Achja, wer nichts zu verbergen hat... Wir stehen demnächst alle mit einem Bein im Gefängnis, und nur die, die wissen das sie was strafbares machen, die werden absahnen. Denn die haben ihre Schäfchen im Trocknen und ihre Politiker und Juristen in der Tasche. Schöne neue Welt.

Keine Kommentare: