Montag, Februar 12, 2007

Hat sich ja nicht viel geändert

Sitzredakteur ist eine etwas scherzhafte Bezeichnung für den im Impressum einer Zeitung oder Zeitschrift genannten verantwortlichen Redakteur im Sinne des Presserechts.

Die Nennung eines solchen Namen wurde mit dem Aufkommen der ersten Presseprodukte von der Zensur vorgeschrieben. Auch das Reichspressegesetz von 1874, das die Zensur aufhob, sah diese Vorschrift als Mittel zur Pressekontrolle vor. Bei Gesetzesverstößen innerhalb einer Publikation, vor allem bei anonymen Beiträgen, wurde die genannte Person zur Verantwortung gezogen und gegebenenfalls inhaftiert.

Dies geschah während des Kaiserreiches häufiger, zum Beispiel aufgrund von Majestätsbeleidigungen.

Sitzredakteur - Parteibuch Lexikon


Gut, heute wird man nur noch selten inhaftiert und die Nachfolge des Kaisers haben Privatpersonen und Firmen angetreten...

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